KI-Inhalte kennzeichnen: Was das für deinen Unterricht heißt
Seit August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht. Was das für deinen Unterricht bedeutet, was du kennzeichnen musst und was freiwillig ist, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Seit August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht. Was das für deinen Unterricht bedeutet, was du kennzeichnen musst und was freiwillig ist, erklären wir dir in diesem Beitrag.
KI-generierte Videos, Bilder und Texte sind heute kaum noch von echten zu unterscheiden. Damit klar bleibt, was von einem Menschen und was von einer KI stammt, gelten seit dem 2. August 2026 EU-weite Transparenzregeln (Artikel 50 der KI-Verordnung). Wir finden das richtig, denn Transparenz gehört für uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit KI.
In diesem Beitrag erklären wir, was die Regeln verlangen, was das konkret für deinen Unterricht bedeutet und wo sich ein transparenter Umgang mit KI selbst dann lohnt, wenn sie nicht verpflichtend ist. Und wir sagen dir, wie wir bei fobizz selbst damit umgehen.
Hinter der Regel steckt ein einfacher Gedanke: Menschen sollen erkennen können, wann ein Inhalt von einer KI stammt. Es geht nicht darum, KI zu verbieten, sondern darum, Täuschung zu vermeiden und Vertrauen zu erhalten. Die Pflicht gilt für alle, die KI beruflich einsetzen, also für Unternehmen wie uns genauso wie für dich in deinem Unterricht. Konkret verlangt die Verordnung:
Kurz gesagt: Je eher ein KI-Inhalt für echt gehalten werden könnte, desto eher wird er gekennzeichnet. Ein fotorealistisches Bild also ja, eine bunte Illustration in der Regel nicht.
Für deinen Unterricht heißt das vor allem: Kennzeichne KI-Bilder, die echt wirken könnten. Bei klar gezeichneten oder offensichtlich künstlichen Grafiken brauchst du das nicht. Ein paar Beispiele:
Setz das Label am besten sichtbar direkt aufs Bild, zum Beispiel in eine Ecke, damit es auch beim Teilen erhalten bleibt.
Praktisch: Für die Kennzeichnung gibt es offizielle Icons der EU-Kommission. Sie sind kostenlos und frei verwendbar. Es gibt eine Variante zur Kennzeichnung für KI-generierte Bilder sowie eine für KI-modifizierte Bilder. Du kannst sie direkt herunterladen:
Zur Icon-Übersicht der EU-Kommission.
Bereits erstellte und veröffentlichte Bilder musst du nicht nachträglich kennzeichnen. Die Pflicht gilt nur für Inhalte, die ab dem 2. August 2026 entstehen. Häufig genutzte Materialien kannst du aber auch freiwillig kennzeichnen.
Als Lehrkraft hast du eine echte Vorbildfunktion. Wenn du KI-Inhalte auch dort transparent machst, wo es rechtlich niemand verlangt, zeigst du deinen Schülerinnen und Schülern, wie ein reflektierter Umgang mit KI aussieht. Genau das gehört heute zur Medienkompetenz dazu, und du kannst die Kennzeichnung sogar zum Gesprächsanlass machen: Woran erkennt man KI-Inhalte? Was ist echt, was erzeugt?
Kurz gesagt: Wir halten uns an das, was wir empfehlen und kennzeichnen KI-Inhalte auch mit den entsprechen Hinweisen. Zudem bauen wir auch Kennzeichnungsmöglichkeiten in unsere KI-Tools ein nehmen dir dabei viel Arbeit ab. Für dich sind zwei Situationen wichtig:
Ein Beispiel aus der Praxis: In einem fobizz-Arbeitsblatt wird ein KI-generiertes Bild automatisch mit dem KI-Badge markiert, ohne dass du etwas tun musst.
Und wie gewohnt geben wir unser Wissen an dich weiter, in Webinaren, Workshops und weiteren Formaten.
Unser Ziel ist einfach: KI sinnvoll nutzen und dabei transparent bleiben. So behalten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern das Vertrauen, dass sie sich auf das verlassen können, was sie sehen.
Transparenzhinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe der fobizz KI-Tools erstellt.
